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AGB
1.  
 
| Geltungsbereich
1.1 Diese Allgemeinen Geschäftsbedingungen gelten für alle Rechtsgeschäfte der Firma Paramatic - Animation und CGI mit ihren Vertragspartnern, nachfolgend AG genannt. Diese AGBs gelten auch für alle zukünftigen Geschäftsbeziehungen mit dem AG, ohne dass es eines erneuten Hinweises hierauf bedarf.
1.2 Bedingungen bedürfen jederzeit der Schriftform und gelten nur, wenn diese schriftlich von Paramatic - Animation und CGI anerkannt werden. Ebenso sind entgegenstehende Allgemeine Geschäftsbedingungen des AGs sind nur dann wirksam, wenn diese von Paramatic - Animation und CGI ausdrücklich schriftlich anerkannt werden.
1.3 Mit Erteilung eines mündlichen oder schriftlichen Auftrages oder Annahme des Angebotes gelten diese AGBs als angenommen.

2.  
| Angebot, Auftragsannahme, Leistungsumfang und Auftragsabwicklung
2.1 Alle Angebote sind freibleibend und unverbindlich. Die Gültigkeit der Angebote betragen ab Angebotsdatum 28 Kalendertage.
2.2 Diese Auftragsbestätigung bedarf zur Rechtswirksamkeit der schriftlichen Form und wird per E-Mail, per Post oder per Telefax zugesandt genauso ersetzt eine Lieferung, Teillieferung, Rechnungsstellung oder der offensichtliche Projektbeginn die Auftragsbestätigung.
2.3 Die durch nachträgliche Änderungen und/oder Ergänzungen des Vertragsgegenstandes entstehenden Mehrkosten werden dem AG in Rechnung gestellt.
2.4 Paramatic - Animation und CGI ist berechtigt, sich für die Ausführung vertraglicher Verpflichtungen Erfüllungsgehilfen zu bedienen. In diesem Falle werden diese Erfüllungsgehilfen nicht Vertragspartner des AGs.
2.5 Der AG stellt die für die Durchführung des Auftrags erforderlichen Daten und Informationen zeitgerecht und unentgeltlich zur Verfügung. Paramatic - Animation und CGI haftet nicht für das Nichteinhalten der vereinbarten Lieferfrist durch den verspäten Zugang der erforderlichen Unterlagen.
2.6 Paramatic - Animation und CGI ist nicht verantwortlich, wenn durch eine lücken- oder fehlerhafte Datenlage das Ergebnis verfälscht und unrichtig dargestellt wird.
2.7 Der AG versichert, dass er zur Verwendung aller an Paramatic - Animation und CGI übergebenen Daten berechtigt und in Besitz der erforderlichen Nutzungsrechte ist. Sollte er entgegen dieser Versicherung nicht zur Verwendung berechtigt sein, stellt der AG Paramatic - Animation und CGI von allen Ersatzansprüchen Dritter frei und ersetzt jegliche Kosten, die Paramatic - Animation und CGI aufgrund der Inanspruchnahme Dritter wegen Rechtsverletzungen durch das vom AG schuldhaft vertrags- und/oder rechtswidrig zur Verfügung gestellte Unterlagen entstehen.
2.8 Paramatic - Animation und CGI erbringt Dienstleistungen im Bereich Visualisierung und Animation, insbesondere die grafische oder animierte Darstellung von Gegenständen aller Art oder deren Handhabung. Die Darstellung erfolgt anhand der vom Auftraggeber zur Verfügung gestellten technischen Informationen. Im Vordergrund steht hier der Gesamteindruck des Gewerks.
2.9 Die Ausarbeitung konstruktiver Detaillösungen ist grundsätzlich nicht Bestandteil der vertraglich geschuldeten Leistung. Paramatic - Animation und CGI überprüft nicht die technische Machbarkeit eines Gewerkes oder ob dieses den Regeln der Technik entspricht.
2.10 Grundsätzlich ist die Erbringung der vereinbarten Leistung Grundlage aller Aufträge und nicht ein bestimmter Erfolg.

3.  
| Leistungen
3.1 Vom AG verspätet eingereichte Unterlagen, verspätete (Teil-)Abnahmen und Änderungswünsche des ursprünglich vereinbarten Auftragsumfangs können eine Verschiebung des Fertigstellungstermins zur Folge haben, ohne dass dies zu einem Verzug führt.
3.2 Paramatic - Animation und CGI haftet nicht für das Nichteinhalten des vereinbarten Liefertermins aufgrund von Gegebenheiten, die der AG zu vertreten hat.
3.3 Ereignisse höherer Gewalt (Aufruhr, Kriegs- und Naturereignisse, Streik, Störungen der Telekommunikation und der Stromversorgung etc.) berechtigen Paramatic - Animation und CGI, den Liefertermin für die beauftragten Arbeiten um die Dauer der Behinderung und einer angemessenen Anlaufzeit hinaus zuschieben. Ein Schadensersatzanspruch vom AG gegen Paramatic - Animation und CGI resultiert daraus nicht. Dies gilt auch dann, wenn dadurch für den AG wichtige Termine und Ereignisse nicht eingehalten werden können oder nicht eintreten.
3.4 Grundsätzlich besteht im Rahmen der gesamten Auftragsabwicklung Gestaltungs- und Ideenfreiheit, insbesondere in den nicht näher definierten Bereichen der beauftragten Leistung. Daher steht nach Abgabe dem Vertragspartner, in einem vertretbaren Rahmen, genau ein Korrekturanspruch bezüglich der Gestaltung durch Paramatic - Animation und CGI zu. Weitere Änderungswünsche des AGs werden nur gegen Mehrkosten durchgeführt.
3.5 Paramatic - Animation und CGI verpflichtet sich, den Auftrag mit größtmöglicher Sorgfalt auszuführen. Der AG kann Beanstandungen gleich welcher Art innerhalb von 7 Kalendertagen nach Ablieferung der Leistung schriftlich geltend machen. Innerhalb dieses Zeitraums werden Korrekturen kostenfrei bearbeitet. Unter Korrekturen wird die Behebung offensichtlicher Fehler von Paramatic - Animation und CGI verstanden. Nach Ablauf dieses Zeitraums gilt die Leistung als mangelfrei angenommen.
3.6 Paramatic - Animation und CGI ist nicht verpflichtet, Daten oder sonstige Projektunterlagen über den Auftragszeitraum hinaus aufzubewahren.
3.7 Subjektive oder gestalterische Ansichten oder Auffassungen des Auftraggebers berechtigen nicht zur Verweigerung der Abnahme der Leistungen. Im Rahmen der Auftragsdurchführung besteht grundsätzlich Gestaltungs- und Ideenfreiheit.

4.  
| Vergütung und Fälligkeit
4.1 In Angeboten und Auftragsbestätigungen genannten Preise sind Nettopreise. Die Mehrwertsteuer wird gesondert ausgewiesen.
4.2 Soweit nicht anders vereinbart, sind alle Rechnungen sofort und ohne Abzug fällig. Dies gilt auch für Abschlagsrechnungen.
4.3 Die Zahlung der Vergütung erfolgt durch Überweisung.
4.4 Die Vergütung für die erbrachte Leistung richtet sich nach den schriftlichen Vereinbarungen der Vertragsparteien (Angebot, Auftragsbestätigung) und ist fällig, sobald die Übergabe an den Auftraggeber in der Form, in der sie im Angebot oder Vertrag beschrieben wurde, erfolgt ist. Das Recht, die Arbeiten in dem vereinbarten Rahmen zu verwenden, erwirbt der Auftraggeber erst mit vollständig erfolgter Zahlung der Vergütung.
4.5 Erstreckt sich ein Auftrag über einen längeren Zeitraum oder erfordert er von Paramatic - Animation und CGI hohe finanzielle Vorleistungen, kann Paramatic - Animation und CGI dem AG Abschlagszahlungen über bereits erbrachte Teilleistungen in Rechnung stellen. Diese Teilleistungen müssen nicht in einer für den Kunden nutzbaren Form vorliegen und können auch nur als reine Arbeitsgrundlage für Paramatic - Animation und CGI verfügbar sein.
4.6 Der AG verpflichtet sich, eventuell anfallende Gebühren an Verwertungsgesellschaften wie beispielsweise an die GEMA abzuführen. Werden diese Gebühren von Paramatic - Animation und CGI verauslagt, so verpflichtet sich der Kunde diese gegen Nachweis zu erstatten. Dies kann auch noch nach Beendigung des Vertragsverhältnisses erfolgen.
4.7 Gerät der Auftraggeber in Zahlungsverzug, so ist Paramatic - Animation und CGI ebenfalls berechtigt, das Vertragsverhältnis ohne Einhaltung einer Frist zu kündigen oder jede weitere Leistung einzustellen. Für Folgeschäden übernimmt Paramatic - Animation und CGI keine Haftung.
4.8 Bei Zahlungsverzug kann Paramatic - Animation und CGI Verzugszinsen in Höhe von 6% über dem jeweiligen Basiszinssatz der Deutschen Bundesbank zuzüglich Mahnkosten verlangen. Die Geltendmachung eines nachgewiesenen höheren Schadens bleibt davon unberührt.
4.9 Sollte der Auftraggeber seiner Mitwirkungspflicht nicht in der Weise nachkommen, dass der Auftrag abgewickelt werden kann, so ist die Gesamtauftragssumme abzüglich evtl. eingesparter Fremdleistungen fällig, auch wenn die vereinbarte Leistung von Paramatic - Animation und CGI nicht oder nicht vollständig erbracht worden ist. Seiner Mitwirkungspflicht ist der Auftraggeber insbesondere dann nicht nachgekommen, wenn er die zur Abwicklung des Auftrages erforderlichen Informationen nicht oder nicht im erforderlichen Maße zur Verfügung stellt. Paramatic - Animation und CGI ist berechtigt, nach fruchtlosem Ablauf einer angemessenen eingeräumten Frist zur Beibringung der Informationen durch den Auftraggeber, den Vertrag zu kündigen und die vereinbarte Vergütung abzüglich evtl. eingesparter Fremdleistungen in Rechnung zu stellen.

5.  
| Eigentumsvorbehalt und Urheberrecht
5.1 Alle durch Paramatic - Animation und CGI erstellten Arbeiten unterliegen dem Urheberrechtsgesetz. Die Bestimmungen des Urheberrechtsgesetzes gelten auch dann, wenn die nach § 2 UrhG erforderliche Schöpfungshöhe nicht erreicht ist.
5.2 Dem AG werden die für den jeweiligen Zweck erforderlichen Nutzungsrechte eingeräumt. Soweit nichts anderes vereinbart ist, wird jeweils nur das einfache Nutzungsrecht übertragen. Eine Weitergabe der Nutzungsrechte an Dritte bedarf der schriftlichen Vereinbarung. Die Nutzungsrechte gehen erst nach vollständiger Bezahlung der Vergütung über.
5.3 Über den Umfang der Nutzung steht Paramatic - Animation und CGI ein Auskunftsanspruch zu. Die Arbeiten dürfen nur für die vereinbarte Nutzungsart und den vereinbarten Zweck im vereinbarten Umfang verwertet werden. Jede anderweitige oder weitergehende Nutzung ist nur mit der Einwilligung von Paramatic - Animation und CGI und nach Vereinbarung eines zusätzlichen Nutzungshonorars gestattet.
5.4 An Zwischenergebnissen, nicht ausgeführten Konzepten und nicht abgenommenen Varianten der Arbeiten erwirbt der AG keine Nutzungsrechte. Sie dürfen ohne Zustimmung von Paramatic - Animation und CGI nicht genutzt, verwertet oder an Dritte weitergegeben werden.
5.5 Die durch Paramatic - Animation und CGI erstellten Arbeiten dürfen ohne ausdrückliche Einwilligung von Paramatic - Animation und CGI weder im Original noch bei der ReProduktion verändert werden. Jede Nachahmung – auch von Teilen – ist unzulässig. Ein Verstoß gegen diese Bestimmung berechtigt Paramatic - Animation und CGI, eine Vertragsstrafe in Höhe der doppelten vereinbarten Vergütung zu verlangen.
5.6 Vorschläge des AGs oder seine sonstige Mitarbeit haben keinen Einfluss auf die Höhe der Vergütung. Sie begründen kein Miturheberrecht.
5.7 Werden Arbeiten von Paramatic - Animation und CGI in Zeitungen, Zeitschriften, Magazinen oder Broschüren veröffentlicht, ist Paramatic - Animation und CGI als Bildautor zu nennen. Ein solcher Bildnachweis kann in folgender Form angebracht werden: „Visualisierungen – Paramatic - Animation und CGI“.
5.8 Paramatic - Animation und CGI behält sich das Recht vor, die im Rahmen des Auftrags erstellten Arbeiten für Werbung in eigener Sache einzusetzen, es sei denn, dass durch eine gesonderte Regelung eine befristete oder unbefristete Geheimhaltung vereinbart wurde.
5.9 Der Auftraggeber haftet allein, wenn durch die Ausführung seines Auftrages Rechte, insbesondere Urheberrechte Dritter verletzt werden.
5.10 Der Auftraggeber stellt die Paramatic - Animation und CGI von allen Ansprüchen Dritter wegen einer solchen Rechtsverletzung frei.
5.11 An allen von Paramatic - Animation und CGI erstellten Arbeiten werden nur Nutzungsrechte eingeräumt, nicht jedoch Eigentumsrechte übertragen.
5.12 Alle Arbeitsunterlagen und elektronischen Daten, die im Rahmen der Auftragsbearbeitung durch Paramatic - Animation und CGI erstellt werden, verbleiben Eigentum von Paramatic - Animation und CGI. Paramatic - Animation und CGI ist nicht verpflichtet, diese Unterlagen an den AG herauszugeben. Paramatic - Animation und CGI schuldet mit der Bezahlung die vereinbarte Leistung, nicht jedoch die zu diesem Ergebnis führenden Zwischenschritte in Form von Skizzen, Entwürfen, 3D Produktionsdateien usw. Wünscht der AG die Herausgabe von bestimmten Dateien, so ist dies gesondert zu vereinbaren und zu vergüten. Hat Paramatic - Animation und CGI dem AG Dateien zur Verfügung gestellt, dürfen diese nur mit vorheriger Zustimmung von Paramatic - Animation und CGI geändert werden.

6.  
| Geheimhaltung und Vertraulichkeit
6.1 Paramatic - Animation und CGI verpflichtet sich, alle Kenntnisse, die sie im Rahmen eines Auftrags vom AG erhält, zeitlich unbeschränkt streng vertraulich zu behandeln und sowohl Mitarbeiter als auch eventuell herangezogene Dritte ebenfalls in gleicher Weise zu absolutem Stillschweigen zu verpflichten.

7.  
| Datenschutz
7.1 Paramatic - Animation und CGI ist im Sinne des Bundesdatenschutzgesetzes berechtigt, die im Zusammenhang mit dem Auftrag erhaltenen Daten zu verarbeiten und zu speichern und an mit der Durchführung der Arbeiten beauftragte Dritte im Rahmen der Auftragsbearbeitung weiterzugeben.

8.  
| Gewährleistung und Haftung
8.1 Paramatic - Animation und CGI haftet nur bei Vorsatz und grober Fahrlässigkeit. Die Haftung von Paramatic - Animation und CGI wird in der Höhe auf die vereinbarte Vergütung beschränkt, die sich aus dem betreffenden Auftrag ergibt. Die Haftung wegen schuldhafter Verletzung des Lebens, des Körpers oder der Gesundheit bleibt unberührt.
8.2 Mit der Genehmigung von Entwürfen und Reinausführungen durch den AG übernimmt dieser die Verantwortung für die Richtigkeit von Text und Bild. Paramatic - Animation und CGI haftet nicht für die in den erstellten Arbeiten enthaltenen Sachaussagen über Produkte und Leistungen des AGs.

9.  
| Schlussbestimmungen
9.1 Es gilt das Recht der Bundesrepublik Deutschland.
9.2 Der Erfüllungsort und Gerichtsstand ist Regensburg. Auch für den Fall, dass der AG keinen allgemeinen Gerichtsstand in der Bundesrepublik Deutschland hat oder seinen Sitz im Ausland hat bzw. ins Ausland verlegt, wird der Sitz von Paramatic - Animation und CGI als Gerichtsstand vereinbart.
9.3 Salvatorische Klausel. Sollten einzelne Bestimmungen dieses Vertrages unwirksam oder undurchführbar sein oder nach Vertragsschluss unwirksam oder undurchführbar werden, bleibt davon die Wirksamkeit des Vertrages im Übrigen unberührt.